Kundeninformation gemäss Artikel 45 des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Das Unternehmen Cardea Insurance GmbH unterliegt der Aufsicht der FINMA (Registernummer: 39816) in Bezug auf seine Vermittlungstätigkeit "ungebunden". Bei einer durch uns vermittelten Offertenanfrage haben wir die Pflicht, Sie auf der Grundlage von Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu informieren.
Cardea Insurance GmbH, Chapfstrasse 32, 8142 Uitikon Waldegg, Schweiz (nachstehend "Cardea Insurance GmbH" oder "wir").
Telefon: +41 43 883 00 07
E-Mail: Kontakt
Die Informationen, die über die Vergleichsmodule zur Verfügung gestellt werden, und die Offertenanfragen, um einen Versicherungsantrag von einem Versicherer zu erhalten, stehen im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit. Cardea Insurance GmbH haftet in vollem Umfang für Fehler, Nachlässigkeit oder falsche Informationen im Zusammenhang mit den Offertenanfragen, die über unser Internetportal erstellt wurden. Cardea Insurance GmbH hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme abgeschlossen. Wenn der Versicherer die Versicherungsofferte über seinen eigenen Vertriebskanal generiert, liegt diese Aktion und alle weiteren Aktionen in seiner eigenen Verantwortung. Wir empfehlen unseren Nutzern, die vom Versicherer erstellten Offerte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu prüfen.
Cardea Insurance GmbH erfüllt ihre Aufgaben mit angemessener Sorgfalt. Unser erklärtes Ziel ist es, präzise Informationen bereitzustellen und Fehler zu vermeiden. Sollten dennoch Fehler auftreten, beispielsweise in unseren Vergleichen, werden wir alles unternehmen, um diese schnellstmöglich zu korrigieren.
Wenn der Versicherer nach der Offertenanfrage über Cardea Insurance GmbH, nachdem er den Versicherungsantrag generiert hat, eine Beratungsdienstleistung erbringt (durch internen Vertrieb - einer seiner eigenen Angestellten - oder durch externen Vertrieb) oder die Offertenanfrage ändert, indem er ausgewählte Produkte zurückzieht oder zusätzliche Produkte hinzufügt, ist der Versicherer für den Teil der Dienstleistung verantwortlich, der ihm obliegt.
Nutzer können uns für Informationen über die Ausbildung unserer Mitarbeiter oder andere Anliegen über die genannten Kontaktdaten erreichen.
Cardea Insurance GmbH stellt Anträge für Versicherungsangebote gemäß den Kooperationsverträgen bereit, die wir mit den Versicherern geschlossen haben. Es steht den in der Schweiz tätigen Versicherern frei, ob sie eine Zusammenarbeit mit Cardea Insurance GmbH eingehen oder nicht.
Die Einnahmen von Cardea Insurance GmbH umfassen Kategorien:
Im Rahmen seiner Aktivitäten kann Cardea Insurance GmbH auch Anfragen für Offerten und/oder Beratungen an Partnerunternehmen weiterleiten.
Im Allgemeinen gehören die Provisionen (Courtagen) und zusätzlichen Vergütungen dem Kunden. Der Kunde ist darüber informiert und verzichtet ausdrücklich auf diese als Gegenleistung für die von Cardea Insurance GmbH erbrachten Dienstleistungen, wie z.B. Online-Vergleiche, Produktinformationen, Beratungsleistungen und Angebotsanfragen. Der Kunde verzichtet explizit darauf, eine detaillierte Aufschlüsselung der Provisionen, Courtagen und zusätzlichen Vergütungen von Cardea Insurance GmbH und ihren Partnern zu verlangen. Dies gilt auch für Beträge, die nach Vertragsende erhoben werden. Bitte beachten Sie, dass Cardea Insurance GmbH in einigen unserer Verträge mit Partner-Versicherern nicht über Abschlüsse und Provisionen im Zusammenhang mit einer identifizierten Person informiert wird.
Im Zusammenhang mit seiner ungebundenen Vermittlungstätigkeit (über die Möglichkeit in unseren Vergleichen, eine Offertenanfrage zu stellen) ist Cardea Insurance GmbH in den folgenden Branchen tätig und arbeitet auf der Grundlage von Kooperationsverträgen mit mehreren Versicherungen zusammen:
Produkt | Promillesatz | Max. Laufzeit |
---|---|---|
Axa Winterthur | ||
Smart Flex 3a / 3b | 42% - 47‰ | 35 Jahre |
Todesfallversicherung 3a / 3b | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung 3a / 3b | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Helvetia | ||
Garantieplan 3a / 3b | 45% - 50‰ | 45 Jahre |
Performanceplan 3a / 3b | 45% - 50‰ | 45 Jahre |
Todesfallversicherung | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Swiss Life | ||
Dynamic Elements Duo 3a / 3b | 43% - 48‰ | 35 Jahre |
Dynamic Elements Junior Plan 3b | 41‰ - 45% | 30 Jahre |
Todesfallversicherung | 18% - 20‰ | 20 Jahre |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | 18% - 20‰ | 20 Jahre |
Basler | ||
Safe Plan, Safe Plan 100 3a | 44% - 49‰ | 35 Jahre |
Fonds Plan 3a | 44% - 49‰ | 35 Jahre |
Todesfallversicherung | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Zürich | ||
Vorsorge Premium 3a / 3b | 42% - 47‰ | 35 Jahre |
Capital Fund 3a / 3b | 42% - 47‰ | 35 Jahre |
Todesfallversicherung | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | 18% - 20‰ | 25 Jahre |
Die Mobiliar | ||
Todesfallversicherung | 27% - 30‰ | 25 Jahre |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | 27% - 30‰ | 25 Jahre |
Wenn die Cardea Insurance GmbH eine Anfragefunktion für Versicherungsangebote bereitstellt, werden personenbezogene Daten wie Name und Kontaktdaten erfasst und verarbeitet, um auf Ihre Anfrage nach einem Versicherungsangebot zu reagieren. Diese Daten sind auch für die Nachverfolgung notwendig. Die Anfragen werden an Versicherungsgesellschaften oder entsprechende Dienstleister weitergeleitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Version dieser Kundeninformation: 21.03.2024
Informationen gemäß Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Howden AG, Brown-Boveri-Strasse 5, 8050 Zürich ist ein unabhängiger Vermittler gemäß Art. 40 Abs. 2 VAG und ist im Register der Versicherungsvermittler, das von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführt wird, unter der Nummer F01046452 eingetragen.
Als unabhängiger Versicherungsbroker arbeitet Howden AG mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsleistungen in allen Versicherungsklassen zusammen, je nach den Versicherungsanforderungen des Kunden.
Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit den Versicherungsgesellschaften, die die Form und den Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Bestimmungen, die die Unabhängigkeit der Howden AG einschränken könnten.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne einen Überblick über die Aus- und Weiterbildung unserer Versicherungsbroker zur Verfügung. Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte ausbildung-ch@howdengroup.com.
Die als Agent im Maklermandat genannte Partei gilt als die Person, die für Fahrlässigkeit, Fehler oder falsche Informationen im Zusammenhang mit ihren Vermittlungstätigkeiten haftbar gemacht werden kann.
Um die mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, werden die erforderlichen persönlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben zu früheren Schadensfällen, Gesundheitszustand, Gehaltsangaben usw.) verarbeitet und an Versicherungsgesellschaften und/oder Pensionskassen übermittelt. Es werden die geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten. Die Daten werden physisch und/oder in elektronischer Form bei Howden AG gespeichert. Die Zwecke der Datenverarbeitung, die Speicherung der Daten, die Übermittlung von Daten und weitere wichtige Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung: Datenschutzbestimmung.
Für die Erbringung von Dienstleistungen erhält Howden AG von den Versicherungsgesellschaft en oder Dritten eine marktübliche Vermittlungsprovision, die in den angebotenen Prämien enthalten ist. Howden AG zahlt den vertraglich vereinbarten Anteil davon an den Mitagenten (Bereich 65% bis max. 80%).
Die von den Versicherungsunternehmen an Howden AG gezahlte Vergütung hängt vom jeweiligen Prämienbetrag und dem Versicherungssektor ab. Howden AG hat mit den Versicherungsgesellschaften oder Dritten die folgenden Vermittlungssätze vereinbart:
Versicherungsbranche | Berechnungsparameter | Courtagesätze (Bandbreiten) |
---|---|---|
Berufliche Vorsorge | Risiko- und Kostenprämie | 7.0% bis max. 13.0% |
Berufliche Vorsorge - Rückdeckung für eigene Vorsorgeeinrichtungen | Risiko- und Kostenprämie | 1.0% bis max. 5.5% |
Financial Lines (z.B. D&O, Cyber) | Risiko- und Kostenprämie | 15.0% |
Haftpflicht | Nettoprämie | 12.5% bis max. 15.0% |
Kollektive Heilungskosten | Nettoprämie | 1.0% bis max. 5.0% |
Kranken-Taggeld | Nettoprämie | 5.0% bis max. 9.0% |
Kredit / Kaution | Nettoprämie | 5.0% bis max. 15.0% |
Motorfahrzeug | Nettoprämie | 4.0% bis max. 15.0% |
Motorfahrzeug | Nettoprämie | 4.0% bis max. 15.0% |
Private Vorsorge | Nettoprämie | 0.5% bis max. 5.5% |
Rechtsschutz | Produktionssumme | 15.0% |
Reise | Nettoprämie | 8.0% bis max. 15.0% |
Sach / Gebäude / Hausrat | Nettoprämie | 10.0% bis max. 15.0% |
Technische (inkl. Bau) | Nettoprämie | 15.0% |
Transport | Nettoprämie | 15.0% |
UVG | Nettoprämie | 3.0% bis max. 6.5% (SUVA = 0%) |
UVG-Zusatz | Nettoprämie | 15.0% bis max. 17.5% |
Howden AG und die Mitmakler (nachfolgend als die Agenten bezeichnet) sind unabhängige Versicherungsmakler für alle Versicherungsklassen. Die Agenten und ihre Mitarbeitenden, die in der Beratung von Kunden tätig sind, sind bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert und verfügen daher über die gesetzlich erforderliche Lizenz.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen den Agenten und dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Agenturdienstleistungen, Beratung und damit verbundenen Tätigkeiten.
Der Kunde beauftragt die Agenten, ihn in Bezug auf sein Versicherungsportfolio und verwandte Bereiche zu beraten. Dies schließt neben der Beratung des Kunden auch die Führung von Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen in seinem Namen, das Einholen von Angeboten und, in Absprache mit dem Kunden, das Platzieren oder Kündigen von Versicherungspolicen ein. Für vom Kunden arrangierte grenzüberschreitende Reiseaktivitäten wird gesondert vergütet. Der spezifische Umfang der Dienstleistungen kann in einem separaten Dienstleistungskatalog definiert werden.
Howden AG ist ermächtigt, mit den Gesellschaften der Howden-Gruppe und auch Dritten zusammen zu arbeiten und die zur Ausführung der Zusammenarbeit erforderlichen Risikoinformationen mit diesen zu teilen.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, den Beauftragten unaufgefordert alle für die Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen (z. B. Risikoveränderungen) vollständig, inhaltlich richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Beauftragten haften für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen. Die Beauftragten verfügen jeweils über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.
Die Beauftragten verpflichten sich im gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Umfang über alle vertraulichen, d.h. nicht allgemein bekannten und öffentlich zugänglichen Informationen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die Auftraggeberin sie von der Schweigepflicht entbindet. Die Beauftragten dürfen Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äusserungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung der Auftraggeberin aushändigen. Die Auftraggeberin stimmt zu, dass die Beauftragten die anvertrauten Daten im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeiten oder durch Versicherungsunternehmen bzw. Vorsorgeeinrichtungen verarbeiten lassen.
Um die vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, bearbeiten die Parteien die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Schadenhistorie, Gesundheitsdaten, Lohnangaben etc.). Jede Partei hält die anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein. Weitere Informationen für Howden AG finden sich in der Datenschutzerklärung: https://www.howdengroup.com/ch-de/ datenschutzbestimmung. Es liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin, ihren datenschutzrechtlichen Pflichten (z.B. Informationspflichten) insbesondere in Bezug auf ihre Mitarbeitenden nachzukommen.
Die Parteien vereinbaren für den Fall einer Kündigung, eine Frist von drei Monaten und die Textform einzuhalten.
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss allfälliger Staatsverträge. Für sämtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien stehen, ist der Gerichtsstand Zürich.
Howden AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Auftraggeberin und die Mitbeauftragte werden darüber vorgängig in Textform oder auf andere geeignete Weise informiert. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn nicht ein Widerspruch innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Änderungen eingelegt wird. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen.